Angaben_Website_Zulassung 2019
Sprachkunst
Zulassungsprüfung 2019
Die Zulassungsprüfung dient der Feststellung der fachspezifischen künstlerischen Eignung für
das Studium.
Folgende Fähigkeiten und Kompetenzen sind Gegenstand der Zulassungsprüfung:
– Fähigkeit zur differenzierten Wahrnehmung, zu sprachlicher Ausdrucksfähigkeit und
Originalität (in deutscher Sprache!)
– die Fähigkeit, Themen zu erkennen und in einem gestalterischen Prozess zu
entwickeln
– kommunikative Kompetenz
– Es gibt keine Altersbeschränkung. Die Matura oder eine abgeschlossene
Berufsausbildung ist für die Aufnahme nicht erforderlich.
Einreichung der Bewerbungsunterlagen
– auf dem Postweg ab 5. November 2018 an das Institut für Sprachkunst der
Universität für angewandte Kunst, 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 3
– persönlich zwischen 3. und 5. Dezember 2018 jeweils von 10:00 bis 14:00 im
Sekretariat des Instituts für Sprachkunst, 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße 3
– Einlangen der Bewerbungsunterlagen an der Universität für angewandte Kunst (auch
bei postalischer Einreichung!) ausnahmslos bis spätestens 5. Dezember 2018 um
14:00
Umfang der Bewerbungsunterlagen
– eigene(r) Text(e) in freier Thematik und freier Textkategorie (in deutscher Sprache!)
abgeschlossene Texte oder Auszüge
maximal FÜNF A4-Seiten, mind. 11 Pt. Schriftgröße, eineinhalbzeiliger Abstand
– ausschließlich in gedruckter Form auf Papier, keine digitalen Datenträger!
keine Mappen o. ä.
in vierfacher Ausführung
– tabellarischer Lebenslauf in vierfacher Ausführung. Bitte ohne Foto!
– das ausgefüllte Formular „Anmeldung zur Zulassungsprüfung“ in zweifacher
Ausführung – zu finden auf der rechten Seite, im Feld „Downloads“.
Der zweite Teil des Aufnahmeverfahrens für einen aufgrund der Bewerbungsunterlagen
eingeschränkten Personenkreis findet vom 25. Februar bis 1. März 2019 statt.
– Die zum zweiten Teil der Zulassungsprüfung zugelassenen BewerberInnen werden
spätestens Ende Jänner 2019 per Email verständigt. Die nicht Zugelassenen werden
nicht verständigt.
– Der zweite Teil der Zulassungsprüfung besteht aus einer mehrstündigen schriftlichen
Klausurarbeit und einem persönlichen Gespräch mit Mitgliedern der
Prüfungskommission.
Es gibt keine Rückgabe der Bewerbungsunterlagen. Die Nichtzulassung bedeutet bei der
großen Anzahl der Einreichungen und der geringen Anzahl der Studienplätze kein
grundsätzliches Qualitätsurteil. Feedback auf Texte und Begründung der Nichtzulassung ist
leider nicht möglich.